Werner Espanion-Manfred Wehler - Ortsfamilienbuch der reformierten Gemeinden des Fürstentums Hadamar

Ortsfamilienbuch der reformierten Gemeinden des Fürstentums Hadamar

Für dieses Ortsfamilienbuch der Gemeinden des Fürstentums Hadamar (Westernohe-Rennerod, Mengerskirchen und Hadamar) wurden die Kirchenbücher der Jahre 1717 bis 1816 ausgewertet. Das 206-seitige Buch ist eine wertvolle Hilfe für Heimat- und Ahnenfo...

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Menge
  • 1011-2238-10-207
  • Cardamina Verlag
  • CSB-00161
  • 9783864240935
  • 29,7 cm
  • 21 cm
  • Werner Espanion, Manfred Wehler
  • Aufgrund von Betriebsferien erfolgt die Auslieferung ab dem 22.01.2024
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Produktinformationen "Ortsfamilienbuch der reformierten Gemeinden des Fürstentums Hadamar"

Für dieses Ortsfamilienbuch der reformierten Gemeinden des Fürstentums Hadamar (Westernohe-Rennerod, Mengerskirchen und Hadamar) haben Werner Espanion und Manfred Wehler die Kirchenbücher der Jahre 1717 bis 1816 ausgewertet. Das 206-seitige Buch ist eine wertvolle Hilfe für Heimat- und Ahnenforscher.

[...] Die drei Gemeinden erstreckten sich über die katholischen Dörfer des gesamten Fürstentum Hadamar. Zu sehen im Plan auf der Seite 9. Nähere Beschreibungen finden Sie bei den jeweiligen reformierten Gemeinden. Die aufgeschriebenen Daten stellen meist nur Lebensabschnitte der betroffenen Personen dar. Die Pfarrer wechselten, so wie auch heute noch, von einer Gemeinde zur anderen. Auch Beamte wie Regierungsräte, Amtmänner, Gerichtsschreiber, Advokaten wurden oft versetzt oder stiegen in ihrer Laufbahn nach oben und kamen so an einen anderen Ort. Die Müller auf den meist außerhalb der Dörfer liegenden Mühlen zogen, da sie selten ihr Eigentum waren, oft umher (Daher kommt wohl der Ausdruck: Das Wandern ist des Müllers Lust).
Wir haben soweit als möglich die Daten aus anderen Quellen ergänzt. Beispielsweise aus den Kirchenbüchern der umliegenden katholischen Pfarreien, sowie befreundeter Ahnenforscher. In einem eigenen Kapitel haben wir alle unehelich geborenen Kinder katholischer Mütter verzeichnet, die per Verordnung (Gesetz) von reformierten Pfarrern getauft werden mussten. Dadurch sicherte sich der Graf die Erbschaft, wenn ein unehelich Geborener später unverheiratet starb (sogenannte Bastardfälle). Auch die Kinder aus Mischehen taufte der reformierte Pfarrer, und zwar wenn der Vater reformierten oder lutherischen Glaubens war, die männlichen Nachkommen, und wenn die Mutter reformiert oder lutherisch war, die Mädchen. Möglich ist, dass das Gesetz auch erlassen wurde, um den Pfarrern ein besseres Einkommen zu verschaffen, denn jede Handlung musste bezahlt werden. (aus der Einleitung der Autoren)

Buch
Autor: Espanion, Werner, Wehler, Manfred
Seiten: 206
Einbandart: Gebundene Ausgabe
Genre: Geschichte, Kirchenbücher, Nachschlagewerk, Ortsfamilienbuch, Regionalgeschichte, Sachbuch
Region: Hessen, Limburg-Weilburg (LK), Mittelhessen
ISBN: 978-3-86424-093-5
Auflage: 2., überarbeitete Auflage, 2013
Sprache: Deutsch
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