Mit der Patientenverfügung kann jeder ab 18 Jahren exakt bestimmen, was medizinisch unternommen werden soll, falls er/sie aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall entscheidungsunfähig werden sollte. Die Verfügungen sind für Ärzte, Betreuer und Gerichte bindend. Mit der Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter umfassend oder beschränkt mit der Vertretung in allen in Betracht kommenden Situationen bevollmächtigt werden. Für den Fall, dass ein vom Gericht zu bestellender Betreuer erforderlich werden sollte, können mit der Betreuungsverfügung zwei Personen als Betreuer bestimmt werden.
Damit werden behandelnden Ärzten wichtige Fragen beantwortet und Angehörigen schwere Entscheidungen abgenommen.